Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst individuell und einfach vorsorgen, um ihren aktuellen Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können.
Der kommunale öffentliche Dienst ist ein zentraler Baustein für unsere Gesellschaft und Lebensqualität in Deutschland. Von den etwa 2,4 Millionen Beschäftigten wissen viele nicht, dass Ihnen trotz Absicherung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) eine Rentenlücke im Alter droht. Die Sparkassen-Kommunalrente stellt eine Ergänzung zu der bestehenden Zusatzversorgungskasse dar. Mit ihr ist es möglich, diese Versorgungslücke besser auszugleichen oder zumindest abzufedern. Je nach Ausgestaltung des Vertrags können dabei sogar Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsabgaben eingespart werden. Sollte sich Ihr arbeitgebendes Unternehmen beteiligen, können Sie noch mehr von der Sparkassen-Kommunalrente profitieren.
Anhand dieses unverbindlichen vereinfachten Beispiels sehen Sie, wie Sie mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgeltumwandlung profitieren.
Eine beschäftigte Person im öffentlichen Dienst (30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 2.800 Euro) zahlt monatlich 100 Euro in die Sparkassen-Kommunalrente ein:
Ohne Entgeltumwandlung | Mit Entgeltumwandlung | |
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Gesamt-Bruttogehalt | 2.891,18 Euro | 2.791,18 Euro |
Abzüglich Steuer* | - 294,92 Euro | - 271,43 Euro |
Abzüglich Sozialabgaben** | - 607,16 Euro | - 586,16 Euro |
Arbeitnehmerzulage ZVK (steuerpflichtig) | - 15,40 Euro | - 15,40 Euro |
Monatlicher Nettolohn | 1.882,52 Euro | 1.827,01 Euro |
Monatlicher Nettoaufwand / Eigenbeitrag | - | 55,51 Euro |
In dem Beispiel verzichtet die beschäftigte Person auf 55,51 Euro und spart damit 100 Euro monatlich. Dafür werden ihr 83,91 Euro garantiert (bzw. 188,25 Euro mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 37.631,00 Euro garantiert (bzw. 84.423,00 Euro mit Überschüssen).***
Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg
* Steuertarif 2024, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,1 Prozent (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,30 Prozent.
*** Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2024 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4 Prozent. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.
Es gibt zwei verschiedene Durchführungswege für die Sparkassen-Kommunalrente: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.
Beide bieten Ihnen je nach Ihrer individuellen Situation steuerliche Vorteile sowie auch die Ersparnis von Sozialabgaben. Welche Variante am besten geeignet für Sie ist, hängt ganz von Ihren individuellen Zielen und wünschen ab. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne hierzu.
Die Entgeltumwandlung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer ZVK Rente. Je nach gewähltem Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung ist aber ein Einfluss auf die Besteuerung der Beiträge an die ZVK oder die Besteuerung der späteren Leistungen bei Ihnen möglich. Diesen Effekt zeigt Ihnen die SV SparkassenVersicherung gerne auf.
Ihr Kapital wird unter staatlicher Aufsicht in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen angelegt. Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, lassen sich durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielen.
Nach Ihrem Tod erhalten Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartnerin/ Ehepartner, Lebensgefährtin/ Lebensgefährtin, Kinder) die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Die Höhe dieser ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif.
Grundsätzlich ist es möglich, die Sparkassen-Kommunalrente zu einem neuen arbeitgebendem Unternehmen mitzunehmen. Im Einzelfall werden Ihre Ansprüche lediglich auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungskasse). Voraussetzung zur Mitnahme Ihrer Unterstützungskassenversorgung zu einem neuen arbeitgebendem Unternehmen ist, dass dieses Mitglied der Unterstützungskasse werden muss. Sollten Sie Ihre Versorgung nicht übertragen, erhalten Sie die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder Ihre ehemalige Arbeitgeberin.
Speziell für die Tarife der Sparkassen-Kommunalrente wird eine Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Sollten Sie eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsabsicherung wünschen, sind natürlich Gesundheitsfragen erforderlich – für Fairness im Kollektiv.
Auch bei Ausscheidung aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ist es möglich, Ihre Anwartschaften auf ein anderes arbeitgebendes Unternehmen zu übertragen. Dies ist auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes möglich. Voraussetzung bei der Unterstützungskasse ist, dass Ihr neues arbeitgebendes Unternehmen Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen die Versorgungszusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direktversicherung ist es möglich, den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortzuführen.
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