Ein Mitwachsendes Konto, das vieles kann. Angepasst an das Alter und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Von der Geburt bis zum Schulanfang und darüber hinaus. Für die erste finanzielle Freiheit.
* 2,00 % p. a. Zinsen bis 1500 Euro, übersteigende Beträge werden wie Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist verzinst. Die Zinsen sind variabel und können der jeweiligen Marktsituation angepasst werden. Die Guthabenverzinsung auf dem Mitwachsenden Konto entfällt mit dem 10. Geburtstag.
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Als regionale Sparkasse ist es uns besonders wichtig, dass kleine Erdenbürger in einem lebenswerten und vielfältigen Landkreis aufwachsen.
Als Inhaber eines Mitwachsenden Kontos bist du kostenlos und automatisch auch ein KNAXianer. Erlebe viele aufregende und tolle Dinge mit Didi und Dodo. Alle zwei Monate gibt es das neue KNAX-Heft mit lustigen und spannenden Abenteuern.
Die Börse ist wie ein Marktplatz, statt Obst und Gemüse werden Aktien und Wertpapiere gehandelt. Beim Planspiel Börse legen Kinder und Schüler Geld spielerisch an. Es heißt: Eintauchen in die Welt der Börsianer, wie die Großen Wertpapiere handeln und Finanzwissen aufbauen.
Mit jeder Eröffnung eines Mitwachsenden Kontos spendet die Kreissparkasse 5 Euro an "Projekte des Herzens e. V.".
Für die Kontoeröffnung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrem Berater. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit: Je nach Alter eine Geburtsurkunde, einen Reisepass oder Personalausweis des Kindes, einen Ausweis/Reisepass von beiden Eltern, bei alleiniger elterlicher Sorge einen entsprechenden Nachweis sowie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.
Das Mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das Mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card1 und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/IBAN des Mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card1 bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 10. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card1 automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 10. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card1 erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab sieben Jahren angeboten, Sie können selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse.
Mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu erlernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit dem mobilen Haushaltsbuch an. Ihr Kind ist noch zu klein und soll den Umgang erst künftig erlernen? Dann holen Sie sich jetzt die tolle KNAX-Taschengeld-App für Ihr Kind. Hier gibt es pädagogisch wertvolle Spiele, Tipps und vieles mehr!
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das Mitwachsende Konto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Mitwachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Ja, mit der Online-Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
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