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Unsere BLZ & BIC
BLZ61150020
BICESSLDE66XXX
Vorteile

Das erste Girokonto

Ein Mitwachsendes Konto, das vieles kann. Angepasst an das Alter und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Von der Geburt bis zum Schulanfang und darüber hinaus. Für die erste finanzielle Freiheit.

Die Vorteile im Überblick

  • Kostenlose Kontoführung
  • Das Konto, das mitwächst – erst zum Ansparen, dann als Taschengeldkonto, bis zum vollwertigen Girokonto
  • Inklusive Sparkassen-Card1 mit Wunsch-PIN
  • Zugriff über das Online-Banking der Eltern möglich
  • Sie bestimmen, welche Möglichkeiten Ihr Kind beim Konto hat – reines Ansparkonto oder Konto mit „Lernfunktion“, um den ersten Umgang mit Geld zu üben

Guthaben zahlt sich aus

Schon ab dem ersten Cent erhalten Sie 2,00 %* Zinsen pro Jahr.

 

Das Kombi-Paket

Das Mitwachsende Konto mit Sparkassen-Card¹ und das S-Tagesgeld Plus bilden das ideale Produkt-Bündel für jeden Jugendlichen. Während Ihr Kind mit dem Mitwachsenden Konto auf das eigene Taschengeld zugreift, wird mit dem S-Tagesgeld Plus auf den ersten großen Traum gespart.

Unterlagen für die Kontoeröffnung

Für die Eröffnung eines Kontos für Ihr Kind werden folgende Unterlagen benötigt:
-    Geburtsurkunde/Ausweis/Reisepass des Kindes
-    Ausweis/Reisepass beider Eltern (Ausnahme: alleinige elterliche Sorge)
-    Bei alleiniger elterlicher Sorge: entsprechender Nachweis
-    Steuer-ID des Kindes

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

* 2,00 % p. a. Zinsen bis 1500 Euro, übersteigende Beträge werden wie Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist verzinst. Die Zinsen sind variabel und können der jeweiligen Marktsituation angepasst werden. Die Guthabenverzinsung auf dem Mitwachsenden Konto entfällt mit dem 10. Geburtstag.

¹ Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

Freizeit

Gutes tun für die Kinder in unserem Landkreis

Als regionale Sparkasse ist es uns besonders wichtig, dass kleine Erdenbürger in einem lebenswerten und vielfältigen Landkreis aufwachsen.

Für Kinder und Schüler bis 11 Jahre – der KNAX-Klub

Als Inhaber eines Mitwachsenden Kontos bist du kostenlos und automatisch auch ein KNAXianer. Erlebe viele aufregende und tolle Dinge mit Didi und Dodo. Alle zwei Monate gibt es das neue KNAX-Heft mit lustigen und spannenden Abenteuern.

Spielerisch die Börse kennenlernen

Die Börse ist wie ein Marktplatz, statt Obst und Gemüse werden Aktien und Wertpapiere gehandelt. Beim Planspiel Börse legen Kinder und Schüler Geld spielerisch an. Es heißt: Eintauchen in die Welt der Börsianer, wie die Großen Wert­papiere handeln und Finanz­wissen aufbauen.

Gutes tun

Gutes tun!

Eröffnen Sie jetzt unser kostenfreies Mitwachsendes Konto für Ihr Kind und sichern Sie sich dabei das attraktive Startguthaben. Mit der Kontoeröffnung tun Sie darüber hinaus noch Gutes für den Landkreis.

Mit jeder Eröffnung eines Mitwachsenden Kontos spendet die Kreissparkasse 5 Euro an "Projekte des Herzens e. V.".

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Für die Kontoeröffnung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrem Berater. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit: Je nach Alter eine Geburtsurkunde, einen Reisepass oder Personalausweis des Kindes, einen Ausweis/Reisepass von beiden Eltern, bei alleiniger elterlicher Sorge einen entsprechenden Nachweis sowie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das Mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das Mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card1 und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/IBAN des Mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Konto?

Eine Sparkassen-Card1 bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 10. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card1 auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 10. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card1 erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab sieben Jahren angeboten, Sie können selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu erlernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit dem mobilen Haushaltsbuch an. Ihr Kind ist noch zu klein und soll den Umgang erst künftig erlernen? Dann holen Sie sich jetzt die tolle KNAX-Taschengeld-App für Ihr Kind. Hier gibt es pädagogisch wertvolle Spiele, Tipps und vieles mehr!

Kann das Mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das Mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Mit­wachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburts­tag kosten­frei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

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