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Unsere BLZ & BIC
BLZ61150020
BICESSLDE66XXX
Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

  • Die Unterlagen stehen Ihnen online in Ihrem Elektronischen Postfach digital zur Verfügung – verlieren Sie keine Zeit mehr beim Scannen der Bestäti­gungen
  • Behalten Sie immer den Überblick. Alle online erstellten Unterlagen werden direkt in Ihr Elektronisches Postfach gesendet und können dort jederzeit von Ihnen eingesehen werden
  • Fordern Sie komfortabel Ihre (Ersatz-)Steuerbescheinigung an. Sie erhalten diese bei Nutzung des Elektronischen Postfachs digital, ansonsten klassisch per Post

Folgende Unterlagen können Sie erstellen

BAföG-Bestätigung
Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungs­förderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungs­förderung).

Steuerbescheinigung
Bei einer Steuer­bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapital­erträge einer Person oder eines Konto nachweist. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei der optionalen Erstellung einer Ersatz-Steuer­bescheinigung kann es zu Kosten kommen. Ihr Berater kann Sie hierzu im Detail informieren.

Elektronisches Postfach

Speichern Sie Ihre Konto- und Kreditkarten­auszüge, sowie weitere Bescheini­gungen und Bestätigungen komfortabel im Elektro­nischen Postfach.

Hinweise

Hinweise zur Steuerbescheinigung

Durch die Abgeltungsteuer entfällt für Privatvermögen größtenteils die Notwendigkeit einer Steuerbescheinigung.

In manchen Fällen ist es jedoch weiterhin erforderlich, Kapitaleinkünfte beim Finanzamt zu deklarieren. Dies kann insbesondere bei Kapitaleinkünften aus Wertpapieren der Fall sein. Deshalb versenden wir für Depotkontoinhaber weiterhin automatisch eine Jahressteuerbescheinigung.

Auch für Treuhandkonten (wie z. B. Mietkautionskonten, WEG-Konten etc.) erhalten Sie die Steuerbescheinigung automatisch zugesandt. Für alle übrigen privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen, senden wir Ihnen auf Wunsch eine Jahressteuerbescheinigung zu. Diese können Sie über Ihren Berater oder gleich hier anfordern.

Bitte beachten Sie: Seit dem Jahr 2018 stellen wir unseren Kunden die Jahressteuerbescheinigungen vorranging in elektronischer Form (über das Elektronische Postfach im Online-Banking) zur Verfügung. Sollten Sie Online-Banking nutzen und noch keine Steuerbescheinigung in Papierform erhalten haben, prüfen Sie bitte vor Beantragung der (Ersatz-)Steuerbescheinigung/en zuerst die Dokumente in Ihrem Elektronischen Postfach.

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