BAföG-Bestätigung
Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung).
Steuerbescheinigung
Bei einer Steuerbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapitalerträge einer Person oder eines Konto nachweist. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei der optionalen Erstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung kann es zu Kosten kommen. Ihr Berater kann Sie hierzu im Detail informieren.
Hinweise zur Steuerbescheinigung
Durch die Abgeltungsteuer entfällt für Privatvermögen größtenteils die Notwendigkeit einer Steuerbescheinigung.
In manchen Fällen ist es jedoch weiterhin erforderlich, Kapitaleinkünfte beim Finanzamt zu deklarieren. Dies kann insbesondere bei Kapitaleinkünften aus Wertpapieren der Fall sein. Deshalb versenden wir für Depotkontoinhaber weiterhin automatisch eine Jahressteuerbescheinigung.
Auch für Treuhandkonten (wie z. B. Mietkautionskonten, WEG-Konten etc.) erhalten Sie die Steuerbescheinigung automatisch zugesandt. Für alle übrigen privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen, senden wir Ihnen auf Wunsch eine Jahressteuerbescheinigung zu. Diese können Sie über Ihren Berater oder gleich hier anfordern.
Bitte beachten Sie: Seit dem Jahr 2018 stellen wir unseren Kunden die Jahressteuerbescheinigungen vorranging in elektronischer Form (über das Elektronische Postfach im Online-Banking) zur Verfügung. Sollten Sie Online-Banking nutzen und noch keine Steuerbescheinigung in Papierform erhalten haben, prüfen Sie bitte vor Beantragung der (Ersatz-)Steuerbescheinigung/en zuerst die Dokumente in Ihrem Elektronischen Postfach.
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