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Herkunftsnachweis bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro

Seit August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro bitten wir Sie daher, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Bargeldauszahlung hervorgeht
  • Bargeldauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Bargeldauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Auto- oder Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können. Bei Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten kommen wir zwecks Nachweis im Nachgang auf Sie zu.

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