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Wir sind für Sie da

Mo-Fr: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

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Unsere BLZ & BIC
BLZ61150020
BICESSLDE66XXX
Überblick

Werte schaffen und erhalten als wirksamer Teil des Ganzen

  • Unterstützen Sie gemeinnützige Projekte mit Ihrer persönlichen Unterstiftung, mit einer Zustiftung oder Spende
  • Wir bündeln Ihr Wirken für verschiedenste Zwecke unter einem Dach
  • Sie bestimmen den Stiftungszweck und können diesen auch flexibel ändern
  • Ob Bildung, Kultur, Soziales oder Sport: Eine dauerhafte Wertschaffung ist auf all diesen Feldern möglich

Laden Sie sich hier unsere Broschüre zur Stiftergemeinschaft herunter.

In Kooperation mit DT Deutsche Stiftungstreuhand

Das Wohl der Region im Blick

Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen gestaltet als Finanzdienstleisterin die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit und stellt Ihnen deshalb den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zur Verfügung. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jede einzelne Stifterin und jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Dabei gilt es ehrenamtliches Engagement zu fördern.

Details

Idee unserer Stiftergemeinschaft

Werden Sie Stifterin oder Stifter in einer starken Gemeinschaft.  

Gute Gründe für die Einrichtung meiner Stiftung

Dem Landkreis etwas Gutes tun und über das Leben hinaus wirken.

Steuerliche Förderung meiner Stiftung

Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung steuerlich geltend machen.

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken, auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell. Nachfolgend einige Beispiele:

Mit meiner Stiftung kann ich

  • die Heimatpflege, Heimatkunde und den Denkmalschutz,
  • die Erziehung, Bildung und die Schülerhilfe,
  • die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke,
  • den Tierschutz, den Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege,
  • die mildtätigen Zwecke und die Hilfe für Behinderte,
  • die Jugend- und Seniorenhilfe und die Rettung aus Lebensgefahr,
  • den Sport und das bürgerschaftliche Engagement unterstützen.

Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.

Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits ab 50.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwändig?

Wenn Sie es alleine machen möchten – ja. Und gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifterinnen und Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer erledigt.

Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen angehört, überwacht. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommmen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.

Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

Viele Einzelstiftungen werden zu Lebzeiten von der Stifterin oder dem Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich  wegen fehlender Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss. Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft professionelle Partnerinnen und Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, das Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz – dem Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse.

Wie teilen sich die Aufgaben bei meiner Stiftung auf?

Stifter/-in

  • Gründung der Stiftung und Festlegung des Stiftungszwecks
  • Festlegung der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen
  • Auf Wunsch: Änderung des zu fördernden Stiftungszwecks
  • Auf Wunsch: Vertretung der Stiftung in der Öffentlichkeit

Stiftungstreuhänderin

  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kontoführung
  • Überwachung der zweckgerechten Verwendung der zugewendeten Fördermittel beim Empfänger
  • Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch einen Wirtschaftsprüfer
  • Anforderung und Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vermögensanlage
  • Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen/Spendenverwaltung
  • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung
  • Laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Umsetzung ggf. erforderlicher Anpassungen
  • Detaillierter jährlicher Rechenschaftsbericht zur Stiftung
  • Auf Wunsch: Grabpflege
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