Laden Sie sich hier unsere Broschüre zur Stiftergemeinschaft herunter.
In Kooperation mit DT Deutsche Stiftungstreuhand
Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen gestaltet als Finanzdienstleisterin die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit und stellt Ihnen deshalb den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zur Verfügung. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jede einzelne Stifterin und jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Dabei gilt es ehrenamtliches Engagement zu fördern.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken, auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell. Nachfolgend einige Beispiele:
Mit meiner Stiftung kann ich
Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits ab 50.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Wenn Sie es alleine machen möchten – ja. Und gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifterinnen und Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer erledigt.
Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen angehört, überwacht. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommmen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.
Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.
Viele Einzelstiftungen werden zu Lebzeiten von der Stifterin oder dem Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen fehlender Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss. Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft professionelle Partnerinnen und Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, das Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz – dem Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse.
Stifter/-in
Stiftungstreuhänderin
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