Dokumentenakkreditiv

Sichern Sie Ihre Geschäfte mit Ihren ausländischen Partnern professionell ab. Mit einem Dokumentenakkreditiv bietet Ihnen Ihre Sparkasse hierfür die passende Lösung.


Vorteile

Hinweis: Aufgrund des Zahlungsversprechens der ausländischen Bank ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die Bank zahlt auch, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt die Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen.


Zahlungsversprechen der Bank

Mit dem Dokumentenakkreditiv übernimmt die Bank des Importeurs ein bedingtes Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur.

Sie erhalten als Importeur durch das Akkreditiv die Sicherheit, dass nur gegen Vorlage der geforderten Dokumente an den Exporteur gezahlt wird. Sie beeinflussen bereits bei der Gestaltung der Akkreditivbedingungen das Liefergeschäft maßgeblich, indem Sie beispielsweise Liefertermine und Versandwege vorgeben. Gegenüber der Vorauskasse erlaubt Ihnen als Importeur das Akkreditiv, die Ware erst nach Versand zu bezahlen. Ein sogenanntes Nachsichtakkreditiv ermöglicht es Ihnen sogar, den Dokumentengegenwert aus dem Verkaufserlös der Ware zu bezahlen. So schonen Sie Ihre Liquidität und sparen Finanzierungskosten ein. Als Exporteur gibt Ihnen das Akkreditiv die Sicherheit, dass bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente die Bank des Importeurs zahlt, auch wenn der Importeur nicht zahlen kann oder will.


Bestätigung

Bei einem bestätigten Akkreditiv geben wir Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen zu dem Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs. Dieses sichert Sie gegen den Ausfall der ausländischen Bank sowie gegen politische Risiken im Ausland ab. Bei Vorlage der im Akkreditiv geforderten Dokumente haben Sie somit drei Rechtspersonen, die Ihnen die Zahlung zusichern: der Importeur, seine Bank und Ihre Sparkasse.

Vereinfachter schematischer Ablauf eines bestätigten Akkreditivs

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditivbank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der Zahlstelle nach erfolgtem Warenversand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Übereinstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditivbank und von dieser an den Importeur.