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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Ihre Vorteile mit der betrieblichen Vorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie effektiv fürs Alter vorsorgen. Darauf haben Sie sogar einen Rechts­anspruch. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unver­steuerten Brutto­gehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozial­abgaben fließen direkt in Ihre Betriebs­rente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.

  • Sichern Sie Ihren Lebens­standard im Alter und Ihre Hinter­bliebenen ab.
  • Flexible Zuzahlungen und Einzahlung vermögens­wirksamer Leistungen sind möglich.
  • Profitieren Sie doppelt: Zuschüsse vom Staat über Steuer- und gegebenen­falls Sozialversicherungs­ersparnisse und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber
  • Direkt­versicherung und Pensions­kasse sind bei Arbeitgebendenwechsel einfach übertrag­bar.
  • Erreichte Ansprüche bleiben auch im Falle der Arbeits­losigkeit (Hartz IV) erhalten.
  • Sichern Sie zusätzlich Ihre Arbeitskraft ab.
  • Gestalten Sie Ihre Rente flexibel – bereits ab dem 62. Lebensjahr.
  • Sie haben die Wahl: einmalige Kapital­auszahlung oder lebens­lange Rente.

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Details

Wie sich eine betriebliche Alters­vorsorge für Sie auszahlt

Schon gewusst? Für alle neuen Verträge mit Entgelt­umwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgebenden­zuschuss von 15 Prozent oben­drauf. Dieser Zuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungs­ersparnis machen den Vermögens­aufbau noch einfacher und profitabler, wie das folgende Beispiel zeigt.

Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos, jährliches Brutto­einkommen von derzeit 30.000 Euro

 

  • Monatliche Ersparnis in die bAV: 115 Euro
  • Von diesen 115 Euro kommen 15 Euro aus dem verpflichtenden Arbeitgebenden­zuschuss
  • Steuerlich spart der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin 20,91 Euro, in der Sozial­versicherung nochmals 21,05 Euro

Insgesamt fließen 115 Euro monatlich in den Aufbau seiner Betriebs­rente, der Arbeitnehmer oder Arbeit­nehmerin hat aber netto nur 58,04 Euro weniger in seinem Portemonnaie.1

Im Beispiel berücksichtigt:
- Steuertarif 2024, Steuerklasse I, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer
- Arbeitnehmerin - oder Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,15 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,7 Prozent), Pflege: 2,3 Prozent

Folgende Varianten (Durchführungs­wege) der betrieblichen Alters­vorsorge gibt es:

Direktversicherung

  • Entspricht weitestgehend einer klassischen privaten Renten­versicherung.
  • Im Unterschied zur privaten Renten­versicherung ist die oder der Arbeitgebende die Versicherungs­nehmerin und Beitrags­zahlerin oder der Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Sie sind die versicherte Person.
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) in der gesetzlichen Renten­versicherung steuer- und sozialabgabenfrei – in 2024 monatlich 302 Euro.
  • Unter bestimmten Voraus­setzungen sind aufgrund des Betriebs­rentenstärkungs­gesetzes noch weitere 302 Euro monatlich in 2024 (4 Prozent der BBG in der gesetzlichen Renten­versicherung) steuerfrei.
  • Varianten: SV Direktversicherung oder SV Direktversicherung IndexGarant.

Pensionskasse

  • Versorgungs­träger ist eine Pensions­kasse anstatt einer Lebens­versicherungs­gesellschaft. Eine permanente Kontrolle erfolgt durch die deutsche Versicherungs­aufsicht.
  • Die oder der Arbeitgebende ist die Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin oder der Versicherungs­nehmer und Beitrags­zahler, Sie sind die versicherte Person.
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze in der gesetzlichen Renten­versicherung steuer- und sozial­abgabenfrei – in 2024 monatlich 302 Euro.
  • Unter bestimmten Voraus­setzungen sind aufgrund des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes noch weitere 302 Euro monatlich in 2024 (4 Prozent der BBG in der gesetzlichen Renten­versicherung) steuerfrei.
  • Variante: Sparkassen Pensionskasse.

Unterstützungs­kasse

  • Die oder der Arbeitgebende meldet Sie als Versorgungs­berechtigte oder Versorgungsberechtigten an und zahlt die regel­mäßig vereinbarten Beiträge an die Unterstützungs­kasse.
  • Die zugesagten Leistungen werden durch die Rück­deckung bei der SV SparkassenVersicherung garantiert.
  • Im Unterschied zur Direkt­versicherung und Pensions­kasse ist die Unterstützungs­kasse unbegrenzt steuerfrei.
  • Varianten: SV Unterstützungskasse oder SV Unterstützungskasse IndexGarant.
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